Ausgewählte Artikel aus:
650 Jahre Stadt Euskirchen
1302 - 1952
Festschrift zum Stadtjubiläum



Zur Erklärung der geographischen und historischen Lage von Woengede

Reiner Keller
Die Bodennutzung im Kreise Euskirchen
nach der Bodennutzungserhebung 1951 (vgl. nebenstehende Karte, Abb 3.)


I. Waldeifel (Schiefereifel)

1 = Waldlandschaften der Eifel.
Die Waldfläche ist größer als die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche:
Haferanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau gering (10-20 %)

2 = Waldreiche Agrargebiete der nördlichen Schiefereifel.
Die Waldfläche ist kleiner als die landwirtschaftliche Nutzfläche, aber größer als die Ackerfläche. Anbauverhältnisse wie 1.

3 = Agrargebiete der nörldichen Schiefereifel.
Die Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche.
Haferanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche, usf. wie 1.

II. Nördliche Kalkeifel und Eifelvorland

4 = Waldreiche Agragrgebiete im Mechernicher Bergland und in der nordöstlichen Sötenicher Kalkmulde. Die Waldfläche ist kleiner als die landwirtschaftliche Nutzfläche, aber größer als die Ackerfläche.
Hafer- oder Roggenanbau 25 - 35 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 25 - 25 % der Halmfruchtfläche,
Gerste im allgemeinen 15 - 22 % der Halmfruchfläche

5 = Agrargebiet mit geschlossenem Gerstenanbau. Die Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche
Gerstenanbau 15 - 32 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 15 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Roggen- und Haferanbau jeweils weniger als 25 %.

6 = Agrargebiet mit geschlossenem Gerstenanbau und stärkerem Weizenanbau (Bördenrandgebiet);
Anbauverhältnis wie 5, aber
Weizenanbau 45 - 48 % und
Gerstenanbau 15 - 20 % der Halmfruchtfläche.

7 = Euskirchener Eifelvorland, Agrargebiet;
die Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche.
Gerstenanbau weniger als 15 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 32 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Haferanbau 25 - 28 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau 20 - 27 % der Halmfruchtfläche.


III. Die Börde
Ackerbaulandschaft ohne Waldanteil oder mit unbedeutendem Waldareal.

8 = Kerngebiet der Börde; das Ackerland nimmt mehr als 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein. Gerstenanbau weniger als 15 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 45 - 61 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau gering (5 - 25 %),
der Zuckerrübenanbau übertrifft die Fläche der Futterrüben und Kartoffeln

9 = Randgebiete der Börde. Einer der Schwellenwerte von 8 wird über- bzw unterschritten. (In der Gemeinde Niederberg nur Roggenanbau mehr als 25 %, alle anderen Ackerfrüchte unter denSchwellenwerten der Börde.)

10 = Börde und Randgebiete mit einem Haferanbau von 25 - 40 % der Halmfruchtfläche

11 = Agrargebiete des Tieflandes
(außerhalb der Bördelandschaft)
Haferanbau 25 - 31 % der Halmfruchtfläche;
Weizenanbau nur 39 - 42 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau weniger als 25 % der Halmfruchtfläche,
die Zuckerrübenfläche ist kleiner als die Gesamtfläche von Futterrüben und Kartoffeln

Abb. 3 - Die Bodennutzung im Kreise Euskirchen

IV. Industriegebiete

12 = Die Gesamtfläche von Wald und landwirtschaftlicher Nutzfläche ist kleiner als die übrige Fläche. Bebaute Flächen und Industriegelände überwiegen (Braunkohletagebau).

13. Kreisgrenze.

14. Gemeindegrenzen

Anmerkung: Die geschlossenen Waldgebiete der Gemeinden Flamersheim und Kirchheim wurden in der Karte der Schiefereifel zugeteilt.



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Edition H.K. September 2002


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