I.
Waldeifel (Schiefereifel)
1 =
Waldlandschaften der Eifel. Die Waldfläche ist
größer als die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche:
Haferanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche, Roggenanbau
25 - 45 % der Halmfruchtfläche, Weizenanbau gering
(10-20 %)
2 = Waldreiche Agrargebiete der nördlichen
Schiefereifel. Die Waldfläche ist kleiner als die
landwirtschaftliche Nutzfläche, aber größer als
die Ackerfläche. Anbauverhältnisse wie 1.
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= Agrargebiete der nörldichen Schiefereifel. Die
Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche. Haferanbau
25 - 45 % der Halmfruchtfläche, usf. wie 1.
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II. Nördliche
Kalkeifel und Eifelvorland
4 = Waldreiche
Agragrgebiete im Mechernicher Bergland und in der
nordöstlichen Sötenicher Kalkmulde. Die Waldfläche
ist kleiner als die landwirtschaftliche Nutzfläche, aber
größer als die Ackerfläche. Hafer- oder
Roggenanbau 25 - 35 % der Halmfruchtfläche, Weizenanbau
25 - 25 % der Halmfruchtfläche, Gerste im allgemeinen 15
- 22 % der Halmfruchfläche
5 = Agrargebiet mit
geschlossenem Gerstenanbau. Die Waldfläche ist kleiner
als die Ackerfläche Gerstenanbau 15 - 32 % der
Halmfruchtfläche, Weizenanbau 15 - 45 % der
Halmfruchtfläche, Roggen- und Haferanbau jeweils weniger
als 25 %.
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6 = Agrargebiet mit
geschlossenem Gerstenanbau und stärkerem Weizenanbau
(Bördenrandgebiet); Anbauverhältnis wie 5, aber
Weizenanbau 45 - 48 % und Gerstenanbau 15 - 20 % der
Halmfruchtfläche.
7 = Euskirchener
Eifelvorland, Agrargebiet; die Waldfläche ist
kleiner als die Ackerfläche. Gerstenanbau weniger als 15
% der Halmfruchtfläche, Weizenanbau 32 - 45 % der
Halmfruchtfläche, Haferanbau 25 - 28 % der
Halmfruchtfläche, Roggenanbau 20 - 27 % der
Halmfruchtfläche.
III. Die
Börde Ackerbaulandschaft ohne Waldanteil oder
mit unbedeutendem Waldareal.
8 = Kerngebiet der Börde;
das Ackerland nimmt mehr als 90 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche ein. Gerstenanbau weniger als 15 % der
Halmfruchtfläche, Weizenanbau 45 - 61 % der
Halmfruchtfläche, Roggenanbau gering (5 - 25 %), der
Zuckerrübenanbau übertrifft die Fläche der
Futterrüben und Kartoffeln
9 = Randgebiete der
Börde. Einer der Schwellenwerte von 8 wird über-
bzw unterschritten. (In der Gemeinde Niederberg nur Roggenanbau
mehr als 25 %, alle anderen Ackerfrüchte unter
denSchwellenwerten der Börde.)
10 = Börde
und Randgebiete mit einem Haferanbau von 25 - 40 % der
Halmfruchtfläche
11 = Agrargebiete des Tieflandes
(außerhalb der Bördelandschaft) Haferanbau
25 - 31 % der Halmfruchtfläche; Weizenanbau nur 39 - 42
% der Halmfruchtfläche, Roggenanbau weniger als 25 % der
Halmfruchtfläche, die Zuckerrübenfläche ist
kleiner als die Gesamtfläche von Futterrüben und
Kartoffeln
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Abb. 3 - Die Bodennutzung im
Kreise Euskirchen |
IV.
Industriegebiete
12 = Die Gesamtfläche
von Wald und landwirtschaftlicher Nutzfläche ist kleiner als
die übrige Fläche. Bebaute Flächen und
Industriegelände überwiegen (Braunkohletagebau).
13. Kreisgrenze.
14. Gemeindegrenzen
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