Die Vordereifel |
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Geschichtliches und Wanderungen von Joseph Pesch - 1901 |
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Unter französischer Herrschaft |
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Das Jahr 1794 bildet den Wendepunkt im 1. Koalitionskriege. Die Franzosen besetzten im Herbst des Jahres das linke Rheinufer, nahezu 20 Jahre blieb es seitdem in französischer Gewalt, und was auf friedlichem Wege wohl nie gelungen wäre, das brachte der Sturm der französischen Revolution in einem Zuge zustande: er fegte alle die kleinen und kleinsten Staatsgebilde, welche hier im Laufe der Jahrhunderte zum Unheil Deutschlands entstanden waren, für immer hinweg. Bezüglich der Einteilung und Verwaltung der eroberten Länder zwischen Maas und Rhein, Rhein und Mosel herrschte anfangs ein chaotischer Zustand, den der Krieg mit sich gebracht. Der maßgebende Gesichtspunkt bei der Verwaltung des Landes war schonungslose Ausbeutung für militärische und private Zwecke. Nach einer zweiten Änderung im Jahre 1795 dauerte die Verwirrung und Untätigkeit in der Verwaltung fort. Eine Mittelkommission, aus 5 Mitgliedern bestehend, wurde im März 1797 in Bonn errichtet und führte die Verwaltung bis 4. November 1797. |
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An diesem Tage ernannte das Direktorium den Bürger Rudler, bis dahin Richter am Kassationshofe zum Regierungskommissar aller eroberten Länder zwischen Maas und Rhein, Rhein und Mosel und beauftragte ihn mit der neuen Einteilung und Regierung derselben. Am 23. Januar 1798 erfolgte von Mainz aus der grundlegende Beschluß. Danach wurden die genannten Gebiete in 4 Departements geteilt, welche nach dem Vorgange in Frankreich ihre Namen von geographischen Begriffen, wie Flüsse und Berge, erhielten. Die 4 Departements sind: 1. Departement de la Roer,
Hauptort Aachen. Das letztere Departement lag ganz außerhalb der Rheinprovinz. Die Departements waren in Kantone eingeteilt; das Roer-Departement zählte 46 Kantone, das Saar-Departement 31, das Rhein- und Mosel-Departement 30, das vierte 37. Hiermit waren Verwaltungsgebiete geschaffen, innerhalb deren die Anlehnung an die alte Ämter-Ein
Im Frieden von Luneville am 9. Februar 1801 willigte das deutsche Reich in die Abtretung des linken Rheinufers. Dadurch erst war dieses völkerrechtlich ein Teil Frankreichs geworden. Am 23. September 1802 trat die Verfassung der Republik in Kraft, und die Bewohner gelangten in den vollen Genuß der Rechte französischer Bürger. Bis zum Jahre 1800 hatten die rheinischen Departments schon eine zweimalige Organisation erfahren. Auf Grund des Konsularbeschlusses vom 14. Mai 1800 trat nun eine neue Einteilung und straffere, zentralisierende Verwaltungsordnung an Stelle der bisherigen. Nach dem neuen Gesetze härte der Kanton -auf, Verwaltungsbezirk zu sein. Für die Gemeinden wurden jetzt größere Verbände geschaffen, die Arrondissements communaux (Gemeindebezirke), welche mit den Zuchtpolizeigerichtsbezirken sich deckten. Die Departements unterstanden einem Präfekten, der von einem Präfekturate und einem Departmensrate unterstützt wurde. An der Spitze der Arrondissements standen Unterpräfekte, denen ein Arrondissementsrat zur Seite stand. In den Arrondissements, in denen der Hauptort des Departments lag, gab es keinen Unterpräfekten; hier vertrat der Präfekt seine Stelle. An der Spitze der einzelnen Gemeinden stand von jetzt an ein Maire. In Gemeinden bis zu 2500 Seelen war ihm ein Adjunkt beigegeben, in denen von 2.500 5.000 zwei, in den Gemeinden von 5.000 - 10.000 Einwohnern trat ein Polizeikommissar hinzu. In jeder Gemeinde gab es neben dem Maire einen Gemeinderat, dessen Mitgliederzahl sich nach der Größe der Einwohnerschaft richtete. Besondere Schwierigkeiten verursachte in den rheinischen Departements der Bedarf geeigneter Männer für die Maire-Stellen bei der großen Anzahl der Gemeinden, aus denen die Arrondissements sich zusammensetzten. Außerdem überlastete der Dienstverkehr mit den vielen Gemeinden die Unterpräfekten mit Arbeit, und die große Zahl der untersten Verwaltungsbeamten erschwerte ihre Kontrolle. Infolgedessen sahen sich die Präfekten genötigt, mehrere Einzelgemeinden zu einer Gesamtgemeinde, ebenfalls Maire benannt, zusammenzuschließen, eine MaßregeI, welche eine schnellere und einfachere Erledigung der laufenden Geschäfte herbeiführte. In dem Rhein und Mosel-Departement sank infolge dieser Maßregel die Zahl der Mairien ganz bedeutend. Im Laufe der Zeit hat die Zusammensetzung und Zahl der vergrößerten Mairien der rheinischen Departements auch Veränderungen erfahren. Die Kantonshauptorte waren zugleich Hauptorte einer Mairie. Überhaupt decken sich fast überall auch nach Einführung der Mairien und Gemeindebezirke an den Außenseiten der Kantone die Kantons und Mairiegrenzen. In unserm Gebiete bildete die Erft die fast genaue Grenze zwischen dem Roer-Departement im Westen und dem Mosel-Departement im Osten. Aus folgendem Schema ist ersichtlich welche Orte unseres Gebietes zum Kanton Zülpich (der dem zum Roer-Departement gehörigen Arrondissement Köln zugeteilt war) gehörten; ferner: welche Orte zum Kanton Rheinbach (der dem zum Rhein- und Mosel-Departement gehörigen Arrondissement Bonn zugeteilt war) gehörten.
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Kanton Zülpich
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Kanton
Rheinbach |
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Ortschaften |
Bürgermeisterei |
Ortschaften |
Bürgermeisterei |
Satzvey |
Satzvey |
Rheinbach(Stadt) Tomburg(Burg)
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Rheinbach |
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Kirchsahr gehörte zum
Kanton Ahrweiler des Arronndissements Bonn. Nach der Besitzergreifung der
auf dem Wiener Kongreß erworbenen rheinischen Gebiete
beabsichtigte die preußische Regierung, denselben eine gute
Verfassung zu geben und zwar in Übereinstimmung mit den
übrigen preußischen Provinzen, jedoch unter tunlichster
Schonung örtlicher Verhältnisse, welche eine Ausnahme
wünschenswert machten. Die Grundlage für die neue
Organisation bildet die kgl. Verordnung vom 30. April 1815, der
gemäß die ganze Monarchie in Provinzen, diese in
Regierungsbezirke und letztere wieder in Kreise eingeteilt werden
sollten, und welche auch die Befugnisse und den Geschäftskreis
sämtlicher Behörden entwickelt. Der Kanton Zülpich
wurde der Provinz Großherzogturn Niederrhein zugeteilt. Im
nächsten Jahre wurde die Neueinteilung des Bezirks in Kreise
veröffentlicht: die beiden Kantone Zülpich und Lechenich
bildeten zuammen den Kreis Lechenich und wurden der königlichen
Regierung in Köln unterstellt. Im Jahre 182 wurde der Sitz des Landesamtes von Lechenich nach Euskirchen verlegt. Seitdem führt das Gebiet den Namen Kreis Euskirchen . Der Kanton Ahrweiler wurde dem Reg.-Bez. Koblenz zugeteilt. Vom Kreise Euskirchen nehmen zwei Bürgermeistereien Anteil an unserm Gebiete: Satzvey und Wachendorf. Vom Kreise Rheinbach beteiligten sich drei Bürgermeistereien: Rheinbach, Kuchenheim, Münstereifel. |
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