Die Vordereifel



Geschichtliches und Wanderungen von Joseph Pesch - 1901





Der Flamersheimer Wald



Unser Gebiet besitzt im Osten einen Waldkomplex, den Flamersheimer Wald, der bei seinem bedeutenden Umfang und dem Holz- und Wildreichtum eine Fülle von landschaftlichen Schönheiten birgt, wie das Auge des Fremden hinter den reizlosen Begrenzungsrücken nicht vermutet. Interessant ist die Geschichte dieses Waldes, weshalb wir ihr eine längere Ausführung zuteil werden lassen.

Der Flamersheimer Wald hängt zwar nirgends mit Flamersheim zusammen, grenzt vielmehr östlich an Neukirchen, Todenfeld, Hilberath, Houverath, westlich an Arloff, Kirchheim und Schweinheim, nördlich an Palmersheim, Odendorf, Oberdrees, Rheinbach, südlich an Effelsberg und Münstereifel. Jedoch hing er durch zwei besondere Heerstraßen, eine über Ringsheim, die andere über Schweinheim, beide unter der Hoheit und Jurisdiktion der Herren von Tomberg stehend, mit dem Dorfe zusammen. Der ganze Umfang des Waldes beträgt 16.321 Morgen. Davon umfaßt der eigentlich sog. Flamerheimer Wald 13.000 Morgen, der anstoßende Schornbusch 3.000 Morgen. Zur Zeit der Karolinger gehörte der Flamersheimer Wald zum Königshofe Flamersheim im Gaue Ripuarien, als dessen Reichswald, und ist in der Geschichte unter dem Namen Reichsmark (Ryksmark) bekannt. Mit den Dörfern Flamersheim, Palmersheim und Kirchheim bildet der Wald das praedium Flamersheim. Von 950 bis 1156 besaßen das praedium Flamersheim die Pfalzgrafen, Herren auf Tomberg. Mit dem Übergang in den Besitz derselben hörte das Prädium auf, ein Königsgut zu sein und wurde zerrissen; der kleinere Teil, bestehend aud Ober und Niederkastenholz und dem Kornelimünsterbusch (südöstlich der Hardt) kam an die Abtei Kornelimünster, und der größere Teil, bestehend aus Kirchheim, Flamersheim, Palmersheim und dem Flamersheimer Wald, also dem Kern des Königsgutes, kam durch Schenkung im 12. Jahrhundert an das Stift Maria ad gradus in Köln. Diese Schenkung geschah durch Erzbischof Hermann II. von Köln, der ein Sohn des Pfalzgrafen Ezo und der Tochter Kaiser Otto II., Mathilde, war. Der Tod des Erzbischofs Hermann II. (gest. 1056) hinderte diesen aber, diese Schenkung auszuführen, daher sie durch Anno II. vollzogen wurde. Der Teil des Königsgutes, der an die Abtei Kornelimünster kam, bildete später die reichsunmittelbare Herrschaft Kastenholz. Aus dem nunmehrigen praedium Flamersheim, wie es an das genannte Kölner Stift gekommen, entstand später das Jülichische Amt Tomberg. Als das Mariengradenstift sein neues Besitztum anbauen wollte, erteilte es den Kolonisten die Gerechtigkeit (Berechtigung), Brand und Bauholz aus dem Walde zu holen. Diese Gerechtigkeit war aber von den Hauptplätzen unzertrennlich und schlief, solange diese unbebaut blieben. Auch war es nicht erlaubt, Holz oder Bier und Brandtwein mit Flamersheimer Waldholz bereitet an Auswärtige zu verkaufen. Nach und nach erhielt das Holz mehr Wert, und das Stift gab eine Menge Gerechtigkeiten, totes Holz aus dem Wald zu holen, auch an Auswärtige gegen Hafer, Hühner usw. in Erbpacht. Andere erhielten die Vergünstigung zum lebendigen Brandholz, teils als Erbpacht, teils käuflich und als Geschenk.


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