Die Vordereifel



Geschichtliches und Wanderungen von Joseph Pesch - 1901





Die Herren von Tomberg



Im Jahre 1327 kauften die Herren von Tomberg den Anteil des Stiftes an. In Urkunden des Jahrhunderts wird der Umkreis, der mit dem alten pfalzgräflichen Schlosse Thonaburg verbunden war, Wildbann genannt, später das Ländchen Tomberg.

Aus einem Walde war die Bewohnerschaft jener Dörfer des Prädium Flamersheim hervorgegangen und der Wald blieb lange der Mittelpunkt ihrer gemeinsamen Angelegenheiten. An das Waldgeding hatte sich alle übrige Rechtspflege angeknüpft. Es fehlt daher nicht an Zügen altertümlicher Sitte.

Das Lehen einer ländlichen Gemeinde findet eben einen stillen Ausdruck in der gemeinschaftlichen Nutzung der Wald und Weidemark, woran sich auch zumeist der Begriff des Gemeindeverbandes ausgebildet hat. Daher sind alte Waldweistümer, abgesehen von ihrem rechtgeschichtlichen Werte, für die Ortsgeschichte lehrreiche und anziehende Urkunden. Zustände, welche aller Überlieferung vorangehen, treten zuweilen in noch erkennbaren Zügen vor unser Auge und weisen oft auf das Entstehen der Ortschaften selbst zurück. Immer spiegelt sich im langen Laufe der Zeit an der Nutzungsweise von Mark und Wald die Richtung und der Gang des Gewerbefleißes der Einwohnerschaft an.

So liefert auch das Weistum des Flamersheimer Waldes viel Lehrreiches und Anziehendes. Von den vier Förstern des Waldes soll der vierte von dem Landesherrn bestellt und auf dem altherrschaftlichen Schlosse unter dem Schornstein vereidigt werden. Strenge Strafe trifft den Nichtberechtigten, welcher Holz zu fällen unternimmt und in dieser Freveltat trotz des warnenden Verbotes fortfährt: mit dem ersten Haue ruft er den Förster, mit dem zweiten sieht er sich um, ob der Förster komme, mit dem dritten verwirkt er fünf Mark Strafe, mit dem vierten Gut und Leben. Wenn der Täter ein Knecht ist, der also wohl nicht für sich, sondern für seinen Herrn gefrevelt, so wird er mit einem Zehrpfennig, „einem Weck in der Hand“, des Landes verwiesen. Sieht er sich dann um, will er Schöffenurteil, so soll man ihn, obgleich Pferdeknecht, als den Herr der Pferde betrachten.

Die Herren von Tomberg hatten Weideplätze im Flamersheimer Walde verpachtet. Aus den dabei gebauten Hütten entstanden nach und nach Dörfer, die ihre Benennung von den Tieren erhielten, welche hier zur Weide gingen, so Schweinheim, Büllersheim („Bullen“=Rindvieh), Stotzheim (Stuten.)


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